Ihre Fragen, unsere Antworten
Hier finden Sie häufig gestellte Fragen.
Welche Vorteile ergeben sich durch einen Wechsel zur Energie Kieselbronn?
Energie Kieselbronn bietet Ihnen als Ökostromanbieter neben 100% Ökostrom aus Wasserkraft und lokalen PV-Anlagen sowie Erdgas eine eingeschränkte Nettopreisgarantie bis 31.12.27*. Damit können Sie die Nutzung und Produktion nachhaltiger Energie vorantreiben und haben dabei Planungssicherheit für das eigene Haushaltsbudget.
Außerdem erhalten Sie als Kunde der Energie Kieselbronn vergünstigte Tarife an den Ladesäulen unseres Schwesterunternehmens deer.
*Dauert die Preisgarantie länger als die Vertragslaufzeit, bleibt das Recht zur ordentlichen Kündigung durch den Stromanbieter auch während der Laufzeit der Preisgarantie ausdrücklich vorbehalten.
Wie funktioniert der Wechsel zur Energie Kieselbronn?
Ihr Strom- und/ oder Erdgaswechsel zur Energie Kieselbronn läuft völlig reibungslos und ohne großen Aufwand ab. Ihr grüner Weg beginnt einfach und schnell, indem Sie über das Kontaktformular ein Angebot anfragen oder sich telefonisch bei unserem Kundenservice melden. Die restliche Abwicklung übernehmen wir als Ihr neuer Energieanbieter für Sie.
Was kostet ein Wechsel zur Energie Kieselbronn?
Mit unserem Strom und Gas zahlen Sie nur die Kilowattstunden, die Sie auch tatsächlich verbraucht haben. Bei Vertragsbeginn entstehen für Sie keine Kosten, die Sie als Vorleistung aufbringen müssen.
Wie läuft die Abwicklung mit Energie Kieselbronn ab?
Als persönliche Ansprechpartner stehen Ihnen die Energie Kieselbonn MitarbeiterInnen gerne zur Verfügung. Ob persönlich, telefonisch oder elektronisch liegt ganz bei Ihnen.
Telefon: 07051/1300181
Mail: kundenservice@energie-kieselbronn.de
Öffnungszeiten Rathaus Kieselbronn: Montag und Donnerstag von 14.00 bis 17.00 Uhr.
Wie lautet meine Mindestvertragslaufzeit bei Energie Kieselbronn?
Als Energie Kieselbronn Kunde haben Sie eine Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten.
Woher kommt der Ökostrom für den Kieselbronner Strom?
Unser Strom wird durch zertifizierte Wasserkraftanlagen und lokale PV-Anlagen produziert.
Woher weiß ich, dass Energie Kieselbronn mir „echten“ Ökostrom bietet?
Ökostrom ist nicht immer gleich Ökostrom. Wer „echten“ Naturstrom beziehen möchte, sollte auf die Gütesiegel der jeweiligen Ökostromanbieter achten. Diese geben sowohl über Herkunft als auch über die Zusammensetzung der Energie Auskunft. In unserem Ökostrom-Zertifikat können Sie einsehen, dass wir Ökostrom aus Wasserkraft anbieten.
Wie setzt sich der Preis für den Kieselbronner Strom zusammen?
Grundsätzlich wird der Strompreis von staatlich veranlassten Steuern, Abgaben und Umlagen beeinflusst. Diese sind die EEG Umlage, die KWK-Umlage, die Offshore-Haftungsumlage, die Umlage nach § 19, die abLa-Umlage, Mehrwertsteuer, Stromsteuer und Konzessionsabgaben.
Dazu kommen die Kosten für die Netzinfrastruktur, die über die Netzentgelte auf die Netznutzer und damit die Letztverbraucher im jeweiligen Versorgungsgebiet verteilt werden. Außerdem entstehen Kosten für die Erzeugung, Beschaffung, den Vertrieb sowie Service und Dienstleistungen.
Was ist das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG)?
Das BEHG ist ein Bestandteil des Klimaschutzpaketes der Bundesregierung. Es beinhaltet Maßnahmen zur Erreichung der Klimaschutzziele.
Welches Ziel soll mit dem BEHG erreicht werden?
Durch die Bepreisung der CO2-Emissionen von Brennstoffen soll eine Verhaltensveränderung der Kunden herbeigeführt werden, ihren Verbrauch und damit die Emissionen zu senken.
Ab wann gilt das BEGH?
Es gilt ab dem 01.01.2021.
Wie funktioniert der Emissionshandel?
Lieferanten von fossilen Brennstoffen müssen ab dem 1. Januar 2021 CO2-Zertifikate bei der deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt.) erwerben. Die CO2 –Bepreisung wird für sämtliche fossile Brennstoffe fällig, wie Erdgas, Heizöl, Benzin und Diesel. Die Kosten für die Emissionszertifikate wird an die Letztverbraucher weitergegeben. Je nach Summe der Emissionen je Brennstoff sind unterschiedliche Aufschläge fällig.
Wofür wird die eingenommene Summe durch das BEHG verwendet?
Die Einnahmen der CO2-Abgabe sollen vor allem zur Senkung der EEG-Umlage verwendet werden.
Wie viel kostet mich die CO2-Abgabe als Gaskunde?
Die kommenden Jahre wird der Preis für CO2-Zertifikate pro Jahr jeweils um 5 €/t CO2 steigen bis zum Jahr 2025. Im Jahr 2026 wird es dann Auktionen in einem Preiskorridor zwischen 55 €/t CO2 und 65 €/t CO2 geben, ab dem Jahr 2027 soll es eine freie Preisbildung am Markt geben. Die Aufschläge für die Verbraucher werden sich entsprechend erhöhen. 2022 wird dieser bei rund 0,55 ct/kWh liegen.
Bin ich auch als Stromkunde vom BEGH betroffen?
Nein, elektrische Energie ist durch das BEGH nicht betroffen.
Ab dem 6. Juni 2025 treten neue Regelungen in Kraft, die von der Bundesnetzagentur beschlossen wurden. Dadurch wird es für Verbraucherinnen und Verbraucher möglich sein, den Stromlieferanten innerhalb von 24 Stunden zu wechseln. Darüber hinaus wird es nicht mehr möglich sein, sich rückwirkend an-, ab- oder umzumelden. Somit müssen z. B. Umzüge frühzeitig gemeldet werden.
Was ist ein Lieferantenwechsel?
Ein Lieferantenwechsel bedeutet, dass ein Haushalt oder ein Unternehmen seinen Energieanbieter wechselt. Dabei wird die Strom- oder Gasversorgung von einem bisherigen Anbieter auf einen neuen übertragen. Gründe für einen Wechsel können günstigere Preise, bessere Serviceleistungen oder vorteilhaftere Vertragsbedingungen sein. An-, Ab- und Ummeldungen aufgrund eines Wohnungswechsels sind ebenfalls Prozesse des 24-Stunden-Lieferantenwechsels. Aktuell betreffen diese Regelungen aber nur das Medium Strom.
Was ändert sich ab dem 6. Juni 2025 beim Lieferantenwechsel?
Die Bundesnetzagentur hat beschlossen, dass ein Stromlieferantenwechsel ab dem 6. Juni 2025 innerhalb von 24 Stunden erfolgen muss – vorausgesetzt, die vertraglichen Bedingungen erlauben es. Dies beschleunigt den Wechselprozess erheblich und sorgt für mehr Flexibilität für Verbraucherinnen und Verbraucher.
Sind rückwirkende An- und Abmeldungen weiterhin möglich?
Nein, ab 6. Juni 2025 sind rückwirkende An- und Abmeldungen technisch nicht mehr möglich. Alle Ein- und Auszüge müssen künftig im Voraus gemeldet werden. Bei Umzügen galt für An- und Abmeldungen von Lieferverhältnissen durch Energielieferanten bisher eine Frist von sechs Wochen rückwirkend. Bitte beachten Sie hier auch die Regelungen in Ihrem aktuellen Liefervertrag.
Wie melde ich meinen Umzug richtig, um Probleme zu vermeiden?
Melden Sie Ihren Umzug so früh wie möglich, idealerweise sobald Ihr Mietvertrag unterschrieben oder Ihre Kündigung erfolgt ist. Eine frühzeitige Mitteilung stellt sicher, dass Ihr Stromvertrag rechtzeitig umgestellt wird und keine unnötigen Kosten entstehen. Bitte beachten Sie hier auch die entsprechenden Kündigungs-/meldefristen in Ihrem aktuellen Liefervertrag.
Was passiert, wenn ich meinen Umzug nicht rechtzeitig melde?
Wenn Ihr Einzug nicht rechtzeitig gemeldet wird, kann die Anmeldung bei Ihrem gewünschten Lieferanten möglicherweise nicht fristgerecht erfolgen. In diesem Fall werden Sie vorübergehend vom örtlichen Grundversorger zu den Allgemeinen Preisen beliefert, bis der Wechselprozess abgeschlossen ist.
Welche Daten werden für eine An- oder Abmeldung benötigt?
Um Ihren Umzug reibungslos abzuwickeln, benötigen wir folgende Informationen:
Was ist die MaLo-ID und wo finde ich sie?
Die Marktlokations-Identifikationsnummer (MaLo-ID) hilft, die Kommunikation zwischen Verbraucherinnen und Verbrauchern, Lieferanten, Netzbetreiber und Messstellenbetreiber zu vereinfachen. Sie ist eine Kennnummer, die jeden Ort, an dem Energie erzeugt oder verbraucht wird, eindeutig kennzeichnet.
Für Verbraucherinnen und Verbraucher ist die MaLo-ID relevant für den 24-Stunden-Lieferantenwechsel. Sie finden diese Nummer auf Ihrer Strom- oder Gasrechnung.
Betrifft die neue Regelung auch Gasverträge?
Nein, die Änderungen gelten ausschließlich für Stromlieferverträge. Gasverträge sind davon nicht betroffen.
Bleiben bestehende Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen bestehen?
Ja, Ihre vertraglich vereinbarten Laufzeiten und Kündigungsfristen bleiben unverändert. Die neuen Regelungen betreffen lediglich den Wechselprozess und die technische Abwicklung zwischen Energielieferanten, Netzbetreibern und Messstellenbetreibern.
Wie kann ich meinen Stromvertrag kündigen?
Für Neukunden:
Ihr Strom- und/ oder Erdgaswechsel zur Energie Kieselbronn läuft völlig reibungslos und ohne großen Aufwand ab. Ihr grüner Weg beginnt einfach und schnell, indem Sie uns Ihre Daten über unser Kontaktformular zukommen lassen, damit wir Ihnen ein Angebot für einen Ökostrom- und/oder Erdgasvertrag zuschicken können. Die restliche Abwicklung und die Kündigung bei Ihrem jetzigen Anbieter übernehmen wir, als Ihr neuer Ökoenergieanbieter für Sie.
Für Bestandskunden:
Möchten Sie uns wirklich verlassen? Falls Sie Fragen und Anregungen zu unseren Tarifen haben oder mit unseren Leistungen nicht zufrieden sind, erreichen Sie uns von Montag bis Freitag von 09:00 – 17:00 Uhr unter 07033/1300181 oder schreiben Sie direkt an kundenservice@energie-kieselbronn.de.
Falls wir Sie trotz individueller Beratung nicht von unseren Produkten überzeugen konnten, können Sie mit einer Kündigungsfrist von 6 Wochen zum Ende der Mindestvertragslaufzeit bzw. nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit jeweils zum Jahresende kündigen.
Wenn Sie bspw. aufgrund einer Preisanpassung von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen möchten, beachten Sie bitte, dass Sie Ihre Kündigung selbst aktiv und fristgerecht einreichen müssen.
Was bedeutet "rollierende Abrechnung"?
Um Ihnen einen noch effizienteren Service zu garantieren, nutzen wir die „rollierende Abrechnung“. Das bedeutet, dass Sie Ihre Abrechnung nicht mehr unbedingt zum Jahresende bekommen, sondern entsprechend dem Abrechnungsrhythmus Ihres örtlichen Netzbetreibers. Dadurch müssen Sie den Zähler künftig nicht mehr mehrmals ablesen, sondern nur dann, wenn Sie vom Netzbetreiber dazu aufgefordert werden.
Welche Vorteile haben Sie als Kunde?
Mit neuen und wachsenden Versorgungsgebieten steigt auch unseren Kundenanzahl und die damit verbundenen Abrechnungen. Mit der Umstellung auf das rollierende Abrechnungsverfahren passen wir uns dem Branchenstandard an und verbessern unseren Kundenservice, denn die Jahresendabrechnungen und damit auch alle Fragen und Anregungen rund um die Abrechnung werden künftig gleichmäßig auf das gesamte Jahr verteilt und bündeln sich nicht zum Jahresende.
Wir beantworten Ihre Fragen zur Abrechnung schneller und können Sie individuell beraten. Zudem entlasten wir durch die Umstellung auf einen anderen Abrechnungsmonat für die meisten Kunden den typischen „Rechnungsmonat“ Januar.
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