Ihre Fragen, unsere Antworten
Hier finden Sie häufig gestellte Fragen.
Welche Vorteile ergeben sich durch einen Wechsel zur Energie Kieselbronn?
Energie Kieselbronn bietet Ihnen als Ökostromanbieter neben Ökostrom aus Wasserkraft und lokalen PV-Anlagen sowie Erdgas eine langfristige eingeschränkte Preisgarantie. Damit können Sie die Nutzung und Produktion nachhaltiger Energie vorantreiben und haben dabei Planungssicherheit für das eigene Haushaltsbudget.
Außerdem erhalten Sie als Kunde der Energie Kieselbronn vergünstigte Tarife an den Ladesäulen unseres Schwesterunternehmens deer.
Wie funktioniert der Wechsel zur Energie Kieselbronn?
Ihr Strom- und/ oder Erdgaswechsel zur Energie Kieselbronn läuft völlig reibungslos und ohne großen Aufwand ab. Ihr Weg beginnt einfach und schnell, indem Sie über das Kontaktformular ein Angebot anfragen oder sich telefonisch bei unserem Kundenservice melden. Die restliche Abwicklung übernehmen wir als Ihr neuer Energieanbieter für Sie.
Was kostet ein Wechsel zur Energie Kieselbronn?
Mit unseren Strom- und Gastarifen zahlen Sie die gemäß Ihrem Zählerstand erfassten Verbrauchsmengen sowie die vertraglich vereinbarten Preisbestandteile. Bei Vertragsabschluss entstehen keine zusätzlichen Wechselgebühren oder Vorleistungen.
Wie läuft die Abwicklung mit Energie Kieselbronn ab?
Als persönliche Ansprechpartner stehen Ihnen die Energie Kieselbonn MitarbeiterInnen gerne zur Verfügung. Ob persönlich, telefonisch oder elektronisch liegt ganz bei Ihnen.
Telefon: 07051/1300181
Mail: kundenservice@energie-kieselbronn.de
Öffnungszeiten Rathaus Kieselbronn: Montag und Donnerstag von 14.00 bis 17.00 Uhr.
Wie lautet meine Mindestvertragslaufzeit bei Energie Kieselbronn?
Als Energie Kieselbronn Kunde haben Sie eine Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten.
Woher kommt der Ökostrom für den Kieselbronner Strom?
Unser Strom wird durch zertifizierte Wasserkraftanlagen und lokale PV-Anlagen produziert.
Woher weiß ich, dass Energie Kieselbronn mir „echten“ Ökostrom bietet?
Ökostrom ist nicht immer gleich Ökostrom. Wer „echten“ Naturstrom beziehen möchte, sollte auf die Gütesiegel der jeweiligen Ökostromanbieter achten. Diese geben sowohl über Herkunft als auch über die Zusammensetzung der Energie Auskunft. In unserem Ökostrom-Zertifikat können Sie einsehen, dass wir Ökostrom aus Wasserkraft anbieten.
Wie setzt sich der Preis für den Kieselbronner Strom zusammen?
Der Strompreis setzt sich aus verschiedenen Bestandteilen zusammen. Dazu gehören insbesondere staatlich veranlasste Steuern, Abgaben und Umlagen in ihrer jeweils geltenden Höhe. Hinzu kommen die Kosten für die Netzinfrastruktur, die über die Netzentgelte auf die Netznutzer im jeweiligen Versorgungsgebiet umgelegt werden. Außerdem fließen Kosten für Energieerzeugung, Beschaffung, Vertrieb sowie Service- und Dienstleistungen in den Strompreis ein.
Was ist das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG)?
Das BEHG ist ein Bestandteil des Klimaschutzpaketes der Bundesregierung. Es beinhaltet Maßnahmen zur Erreichung der Klimaschutzziele.
Welches Ziel soll mit dem BEHG erreicht werden?
Durch die Bepreisung der CO2-Emissionen von Brennstoffen soll eine Verhaltensveränderung der Kunden herbeigeführt werden, ihren Verbrauch und damit die Emissionen zu senken.
Ab wann gilt das BEGH?
Es gilt ab dem 01.01.2021.
Wie funktioniert der Emissionshandel?
Seit dem 1. Januar 2021 unterliegen fossile Brennstoffe wie Erdgas, Heizöl, Benzin und Diesel der gesetzlichen CO₂-Bepreisung. Lieferanten dieser Brennstoffe sind verpflichtet, Emissionszertifikate zu erwerben. Die dadurch entstehenden CO₂-Kosten werden bei der Preisgestaltung berücksichtigt. Die Höhe der Kosten hängt von den jeweiligen Emissionen des eingesetzten Brennstoffs ab.
Wofür wird die eingenommene Summe durch das BEHG verwendet?
Die Einnahmen aus der CO₂-Bepreisung dienen unter anderem der Finanzierung energie- und klimapolitischer Maßnahmen.
Wie viel kostet mich die CO2-Abgabe als Gaskunde?
Die CO₂-Bepreisung ist gesetzlich geregelt. Die Höhe der CO₂-Kosten richtet sich nach den jeweils geltenden gesetzlichen Vorgaben und kann sich im Zeitverlauf ändern. Dadurch können sich auch die Kostenbestandteile für fossile Brennstoffe wie Erdgas, Heizöl, Benzin und Diesel verändern.
Bin ich auch als Stromkunde vom BEGH betroffen?
Nein, elektrische Energie ist durch das BEGH nicht betroffen.
Ab dem 6. Juni 2025 treten neue Regelungen in Kraft, die von der Bundesnetzagentur beschlossen wurden. Dadurch wird es für Verbraucherinnen und Verbraucher möglich sein, den Stromlieferanten innerhalb von 24 Stunden zu wechseln. Darüber hinaus wird es nicht mehr möglich sein, sich rückwirkend an-, ab- oder umzumelden. Somit müssen z. B. Umzüge frühzeitig gemeldet werden.
Was ist ein Lieferantenwechsel?
Ein Lieferantenwechsel bedeutet, dass ein Haushalt oder ein Unternehmen seinen Energieanbieter wechselt. Dabei wird die Strom- oder Gasversorgung von einem bisherigen Anbieter auf einen neuen übertragen. Gründe für einen Wechsel können günstigere Preise, bessere Serviceleistungen oder vorteilhaftere Vertragsbedingungen sein. An-, Ab- und Ummeldungen aufgrund eines Wohnungswechsels sind ebenfalls Prozesse des 24-Stunden-Lieferantenwechsels. Aktuell betreffen diese Regelungen aber nur das Medium Strom.
Was ändert sich ab dem 6. Juni 2025 beim Lieferantenwechsel?
Die Bundesnetzagentur hat beschlossen, dass ein Stromlieferantenwechsel ab dem 6. Juni 2025 innerhalb von 24 Stunden erfolgen muss – vorausgesetzt, die vertraglichen Bedingungen erlauben es. Dies beschleunigt den Wechselprozess erheblich und sorgt für mehr Flexibilität für Verbraucherinnen und Verbraucher.
Sind rückwirkende An- und Abmeldungen weiterhin möglich?
Seit dem 6. Juni 2025 gelten neue Marktprozesse für den Lieferantenwechsel im Strombereich. Ein- und Auszüge sollten daher rechtzeitig vor dem gewünschten Termin gemeldet werden. Rückwirkende An- und Abmeldungen sind im Rahmen der aktuellen Marktregeln grundsätzlich nicht mehr vorgesehen. Bitte beachten Sie hierzu auch die Regelungen Ihres jeweiligen Liefervertrags.
Wie melde ich meinen Umzug richtig, um Probleme zu vermeiden?
Melden Sie Ihren Umzug so früh wie möglich, idealerweise sobald Ihr Mietvertrag unterschrieben oder Ihre Kündigung erfolgt ist. Eine frühzeitige Mitteilung stellt sicher, dass Ihr Stromvertrag rechtzeitig umgestellt wird und keine unnötigen Kosten entstehen. Bitte beachten Sie hier auch die entsprechenden Kündigungs-/meldefristen in Ihrem aktuellen Liefervertrag.
Was passiert, wenn ich meinen Umzug nicht rechtzeitig melde?
Wird Ihr Einzug nicht rechtzeitig gemeldet, kann die Anmeldung bei Ihrem gewünschten Energieversorger möglicherweise nicht fristgerecht erfolgen. In diesem Fall erfolgt die Stromversorgung zunächst durch den örtlichen Grundversorger zu den jeweils geltenden Bedingungen, bis der Lieferantenwechsel abgeschlossen ist.
Welche Daten werden für eine An- oder Abmeldung benötigt?
Um Ihren Umzug reibungslos abzuwickeln, benötigen wir folgende Informationen:
Was ist die MaLo-ID und wo finde ich sie?
Die Marktlokations-Identifikationsnummer (MaLo-ID) hilft, die Kommunikation zwischen Verbraucherinnen und Verbrauchern, Lieferanten, Netzbetreiber und Messstellenbetreiber zu vereinfachen. Sie ist eine Kennnummer, die jeden Ort, an dem Energie erzeugt oder verbraucht wird, eindeutig kennzeichnet.
Für Verbraucherinnen und Verbraucher ist die MaLo-ID relevant für den 24-Stunden-Lieferantenwechsel. Sie finden diese Nummer auf Ihrer Strom- oder Gasrechnung.
Betrifft die neue Regelung auch Gasverträge?
Nein, die Änderungen gelten ausschließlich für Stromlieferverträge. Gasverträge sind davon nicht betroffen.
Bleiben bestehende Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen bestehen?
Ihre vertraglich vereinbarten Laufzeiten und Kündigungsfristen bleiben von den neuen Regelungen unberührt. Die Änderungen betreffen ausschließlich den Wechselprozess sowie die technische Kommunikation zwischen Energielieferanten, Netzbetreibern und Messstellenbetreibern.
Wie kann ich meinen Stromvertrag kündigen?
Für Neukunden:
Was bedeutet "rollierende Abrechnung"?
Um Ihnen einen möglichst effizienten Service zu bieten, nutzen wir die rollierende Abrechnung. Das bedeutet, dass Sie Ihre Abrechnung nicht zwingend zum Jahresende erhalten, sondern entsprechend dem Abrechnungsrhythmus Ihres örtlichen Netzbetreibers. Dadurch kann sich die Anzahl der erforderlichen Zählerablesungen reduzieren. Eine Ablesung erfolgt in der Regel dann, wenn sie durch den Netzbetreiber angefordert wird.
Welche Vorteile haben Sie als Kunde?
Mit der Erweiterung unserer Versorgungsgebiete steigt auch die Anzahl der zu bearbeitenden Abrechnungen. Durch die Umstellung auf die rollierende Abrechnung orientieren wir uns am Branchenstandard und verteilen die Abrechnungen sowie die damit verbundenen Kundenanfragen gleichmäßiger über das Jahr.
Dadurch können wir Anliegen rund um Ihre Abrechnung zeitnah bearbeiten und Sie individuell unterstützen. Zudem wird der bisher stark frequentierte Abrechnungszeitraum zum Jahresbeginn für viele Kundinnen und Kunden entzerrt.
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