Damit die Umlagenreduzierung berücksichtigt werden kann, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Der Strom wird in einer elektrisch angetriebenen Wärmepumpe verbraucht.
- Die Wärmepumpe ist über einen eigenen Zählpunkt mit dem Stromnetz verbunden.
- Sie gelten nicht als Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne des § 2 Nr. 20 EnFG.
- Gegen Sie bestehen keine offenen Rückforderungsansprüche aufgrund eines Beschlusses der Europäischen Kommission zu unzulässigen Beihilfen.
